Artikel 39 VO (EWG) 68/1612
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung geltenden Geschäftsordnungen des Beratenden Ausschusses und des Fachausschusses werden weiter angewandt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.