WO-BayPVG
Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum12.12.1995
FundstelleGVBl 1995, S.S=868
VersionWahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) vom 12. Dezember 1995 (GVBl. S. 868, BayRS 2035-2-F), die zuletzt durch Verordnung vom 18. Juli 2023 (GVBl. S. 470) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilWahl des Personalrats
- Erster AbschnittGemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Zweiter AbschnittBesondere Vorschriften für das Wahlverfahren
- Erster UnterabschnittWahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
- Zweiter UnterabschnittWahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags sowie für die Wahl eines Personalratsmitglieds oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
- Dritter AbschnittWahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Zweiter TeilWahl des Bezirkspersonalrats und der Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung
- Erster AbschnittWahl des Bezirkspersonalrats
- Zweiter AbschnittWahl der Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung
- Dritter TeilWahl des Hauptpersonalrats und der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung
- Erster AbschnittWahl des Hauptpersonalrats
- Zweiter AbschnittWahl der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung
- Vierter TeilWahl des Gesamtpersonalrats und der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
- Fünfter TeilTeilwiederholungswahlen
- Sechster TeilWahl der Vertrauensperson der Beamten in Ausbildung und der nicht zum Stammpersonal gehörenden Beamten der Einsatzstufen bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei
- Siebter TeilSchlußvorschriften
§ 5
Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Verteilung der Sitze auf die Gruppen