VO (EG) 2005/1236
Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten
Informationen
Ausfertigungsdatum27.01.2005
FundstelleAbl. 2005/L 200
Alle Normen
- KAPITEL IGegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- KAPITEL IIGüter, die außer zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe keine praktische Verwendung haben
- KAPITEL IIIGüter, die zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten
- KAPITEL IIIaGüter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten
- KAPITEL IVGenehmigungsverfahren
- KAPITEL VAllgemeine und Schlussbestimmungen