BayBG
Bayerisches Beamtengesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum29.07.2008
FundstelleGVBl 2008, S.S=500
VersionBayerisches Beamtengesetz (BayBG) vom 29. Juli 2008 (GVBl. S. 500, BayRS 2030-1-1-F), das zuletzt durch Verordnung vom 23. September 2024 (GVBl. S. 484) geändert worden ist
Alle Normen
- Teil 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 1Begriffsbestimmungen und Zuständigkeiten
- Abschnitt 2Beschwerdeweg und Rechtsschutz
- Abschnitt 3Leistungserfüllung
- Abschnitt 4Verfahren bei Erlass allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen
- Teil 2Beamtenverhältnis
- Abschnitt 1Ernennungen
- Abschnitt 2Begründung des Beamtenverhältnisses
- Abschnitt 3(aufgehoben)
- Abschnitt 4Führungspositionen auf Zeit und auf Probe
- Abschnitt 5Abordnung und Versetzung innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
- Abschnitt 6Rechtsstellung der Beamten, Beamtinnen, Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen bei Auflösung oder Umbildung von Behörden oder Körperschaften
- Teil 3Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Abschnitt 1Entlassung
- Abschnitt 2Verlust der Beamtenrechte
- Abschnitt 3Ruhestand
- Unterabschnitt 1Ruhestandseintritt
- Unterabschnitt 2Ruhestandsversetzung
- Unterabschnitt 3Einstweiliger Ruhestand
- Unterabschnitt 4Gemeinsame Vorschriften
- Abschnitt 4Dienstzeugnis
- Teil 4Rechtliche Stellung der Beamten und Beamtinnen
- Abschnitt 1Allgemeines
- Abschnitt 2Folgen der Nichterfüllung von Pflichten
- Abschnitt 3Beschränkung der Vornahme von Amtshandlungen
- Abschnitt 4Erteilung von Auskünften
- Abschnitt 5Nebentätigkeiten und Tätigkeiten von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen sowie früheren Beamten und Beamtinnen mit Versorgungsbezügen
- Abschnitt 6Arbeitszeit, Teilzeit und Beurlaubung
- Abschnitt 7Besondere Fürsorgepflichten
- Abschnitt 8Personalakten und Einsatz automatisierter Verfahren
- Unterabschnitt 1Verarbeitung personenbezogener Daten
- Unterabschnitt 2Personalakten
- Unterabschnitt 3Einsatz automatisierter Verfahren
- Teil 5Landespersonalausschuss
- Teil 6Besondere Beamtengruppen
- Abschnitt 1Beamte und Beamtinnen des Landtags
- Abschnitt 2Beamtenverhältnis auf Zeit
- Abschnitt 3Beamte und Beamtinnen der Polizei, der Justizvollzugsanstalten, der weiteren speziellen Hafteinrichtungen, des Landesamts für Verfassungsschutz, der Feuerwehren und Notariatsbeamte und Notariatsbeamtinnen
- Abschnitt 4Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen
- Teil 7Besondere Vorschriften für die unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Teil 8Dienstherrnwechsel
- Teil 9Übergangsregelungen und Schlussvorschriften