Inhaltsübersicht SAG
§ 1 | Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Abwicklungsbehörde; Aufsichtsbehörde |
§ 4 | Vertraulichkeit von Informationen; personenbezogene Daten; Informationsansprüche |
§ 5 | Verschwiegenheitspflicht |
§ 6 | Zulässiger Informationsaustausch zwischen Behörden im Rahmen dieses Gesetzes |
§ 7 | Weitergabe von Informationen an sonstige Stellen |
§ 8 | Vertraulichkeit gegenüber Drittstaaten |
§ 9 | Vorabprüfung auf Vertraulichkeit bei sonstiger Weitergabe von Informationen |
§ 10 | Sonstige Vorschriften |
§ 11 | Zugang zu Informationen |
und Anforderungen zur Vorbereitung
der Sanierung und zur Frühintervention
§ 12 | Sanierungsplanung |
§ 13 | Ausgestaltung von Sanierungsplänen |
§ 14 | Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung von Gruppensanierungsplänen; Einzelsanierungsplan |
§ 15 | Prüfung und Bewertung von Sanierungsplänen |
§ 16 | Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen |
§ 17 | Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde zugleich konsolidierende Aufsichtsbehörde ist |
§ 18 | Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist |
§ 19 | Vereinfachte Anforderungen |
§ 20 | Befreiung von Instituten, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören |
§ 21 | Vertraulichkeitspflicht der Institute und gruppenangehörigen Unternehmen |
§ 21a | Verordnungsermächtigung |
§ 22 | Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung |
§ 23 | Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung |
§ 24 | Abtretungsverbot |
§ 25 | Genehmigungserfordernis |
§ 26 | Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz im Inland |
§ 27 | Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat |
§ 28 | Weiterleitung an die Abwicklungsbehörde |
§ 29 | Einholung der Zustimmung der Anteilsinhaber; Berichtspflichten gegenüber den Anteilsinhabern |
§ 30 | Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung; Verordnungsermächtigung |
§ 31 | Beschlüsse über Gewährung und Annahme einer finanziellen Unterstützung |
§ 32 | Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung |
§ 33 | Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Inland |
§ 34 | Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat |
§ 35 | Offenlegungspflichten |
§ 36 | Frühinterventionsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung |
§ 37 | Abberufung der Geschäftsleitung |
§ 38 | Vorläufiger Verwalter |
§ 39 | Koordinierung der Frühinterventionsmaßnahmen und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen |
und Anforderungen zur Vorbereitung
der Restrukturierung und Abwicklung
§ 40 | Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen |
§ 41 | Vereinfachte Anforderungen; Verordnungsermächtigung |
§ 42 | Mitwirkung des Instituts; Verordnungsermächtigung |
§ 42a | Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung |
§ 43 | Zentrale Verwahrung und Verwaltung von Finanzkontrakten |
§ 44 | Information der Abwicklungsbehörde über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten |
§ 45 | Mitwirkung Dritter; Verordnungsermächtigung |
§ 46 | Gruppenabwicklungspläne; Mitwirkung der EU-Mutterunternehmen und Dritter |
§ 47 | Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist |
§ 48 | Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist |
auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten,
relevante Kapitalinstrumente und genehmigtes Kapital
berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
§ 49 | Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten |
§ 49a | Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten |
§ 49b | Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten |
§ 49c | Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten |
§ 49d | Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten |
§ 49e | Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten |
§ 49f | Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind |
§ 49g | Ausnahmen für eine Zentralorganisation und für CRR-Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind |
§ 50 | Gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten |
§ 51 | Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung |
§ 52 | Berichterstattung der Abwicklungsbehörde an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde |
§ 53 | Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten |
§ 54 | Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung |
§ 55 | Vertragliche Anerkennung des Instruments der Gläubigerbeteiligung und des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente in Drittstaaten |
andere Instrumente harten Kernkapitals
§ 56 | Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für das Instrument der Gläubigerbeteiligung |
§ 57 | Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten |
§ 58 | Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen |
§ 58a | Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen |
§ 59 | Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung |
§ 60 | Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen |
§ 60a | Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten |
und Vermögensverwaltungsgesellschaften
§ 61 | Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften |
Voraussetzungen und weitere Befugnisse
§ 62 | Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute |
§ 63 | Bestandsgefährdung; Verordnungsermächtigung |
§ 64 | Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften |
§ 65 | Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten |
§ 66 | Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen |
§ 66a | Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten bei Bestandsgefährdung |
§ 67 | Abwicklungsziele |
§ 68 | Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung |
§ 69 | Bewertung; gerichtliche Überprüfung |
§ 70 | Sachverständiger Prüfer |
§ 71 | Zwecke der Bewertung |
§ 72 | Grundsätze der Bewertung |
§ 73 | Umfang der Bewertung; Prüfungsbericht und ergänzende Bestandteile |
§ 74 | Vorläufige Bewertung |
§ 75 | Abschließende Bewertung |
§ 76 | Verordnungsermächtigung |
§ 77 | Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen |
§ 78 | Allgemeine Befugnisse der Abwicklungsbehörde; Prüfungen vor Ort |
§ 79 | Unterstützende Maßnahmen |
§ 80 | Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen |
§ 81 | Befugnis in Bezug auf in Drittstaaten belegene Gegenstände |
§ 82 | Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten |
§ 83 | Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten |
§ 84 | Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten |
§ 85 | Streichung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen und zurückbehaltener variabler Vergütungen |
§ 86 | Kontrollbefugnisse |
§ 87 | Sonderverwaltung; gemeinsamer Sonderverwalter für gruppenangehörige Unternehmen |
§ 88 | Rechte, Aufgaben und Befugnisse des Sonderverwalters |
Anteilsinhaber und Gläubiger
§ 89 | Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente |
§ 90 | Instrument der Gläubigerbeteiligung |
§ 91 | Bail-in-fähige Verbindlichkeiten |
§ 92 | Ausschluss der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung im Einzelfall |
§ 93 | Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Derivaten |
§ 94 | Ausgleichsbeiträge des Restrukturierungsfonds |
§ 95 | Zwecke des Instruments der Gläubigerbeteiligung |
§ 96 | Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten |
§ 97 | Haftungskaskade |
§ 98 | Umwandlungssatz; Verordnungsermächtigung |
§ 99 | Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung |
§ 100 | Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung |
§ 101 | Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung |
§ 102 | Erfordernis der Erstellung eines Restrukturierungsplans |
§ 103 | Anforderungen an den Restrukturierungsplan |
§ 104 | Bewertung und Genehmigung des Restrukturierungsplans |
§ 105 | Umsetzung des Restrukturierungsplans; spätere Überarbeitungen |
§ 106 | Zulassung zum Handel und Einbeziehung in den Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren |
Anteilen, Vermögenswerten,
Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnissen
§ 107 | Übertragung |
§ 108 | Mehrfache Anwendung |
§ 109 | Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers |
§ 110 | Auswahl der Übertragungsgegenstände |
§ 111 | Bewertung von Angeboten; Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit |
§ 112 | Drittvergleich |
§ 113 | Wirkungen der Abwicklungsanordnung bei Übertragung |
§ 114 | Wirksamwerden der Übertragung |
§ 115 | Eintragung der Übertragung |
§ 116 | Insolvenzantragspflicht; Haftung des übernehmenden Rechtsträgers |
§ 117 | Übertragungsgegenstände, die ausländischem Recht unterliegen |
§ 118 | Erforderliche Erlaubnisse, Zulassungen und Genehmigungen; aufsichtliche Anforderungen; Mitgliedschaft in und Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen |
§ 119 | Inländische Erlaubnis-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren |
§ 120 | Besondere Vorschriften für das Verfahren nach § 2c des Kreditwesengesetzes |
§ 121 | Erlaubnisverfahren in anderen Mitgliedstaaten und Drittstaaten |
§ 122 | Mitwirkung der Abwicklungsbehörde bei Erlaubnis-, Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren einer ausländischen Behörde |
§ 123 | Gegenseitige Unterstützung der betroffenen Rechtsträger |
§ 124 | Maßnahmen beim übertragenden Rechtsträger |
§ 125 | Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger |
für das Instrument der Unternehmensveräußerung
§ 126 | Vermarktungsprozess; Verordnungsermächtigung |
§ 127 | Rückübertragungen |
für das Instrument der Übertragung auf ein Brückeninstitut
§ 128 | Verfassung des Brückeninstituts |
§ 129 | Vermarktung oder Liquidation des Brückeninstituts |
§ 130 | Vermögenslage des Brückeninstituts |
§ 131 | Rück- und Weiterübertragungen |
für das Instrument der Übertragung
auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft
§ 132 | Zusätzliche Anwendungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung |
§ 133 | Verfassung der Vermögensverwaltungsgesellschaft |
§ 134 | Besondere Vorschriften für die Gegenleistung |
§ 135 | Rückübertragung |
Vorschriften für das Verfahren;
Rechtsformwechsel; Inanspruch-
nahme von Einlagensicherungssystemen;
Schutzbestimmungen
Erlass einer Abwicklungsanordnung;
sonstige Verfahrensvorschriften; Rechtswirkungen
§ 136 | Inhalt der Abwicklungsanordnung |
§ 137 | Erlass und Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung |
§ 137a | (weggefallen) |
§ 138 | Mitteilungspflichten bei einer Bestandsgefährdung |
§ 139 | Entscheidung der Abwicklungsbehörde |
§ 140 | Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde |
§ 141 | Insolvenzfestigkeit von Abwicklungsmaßnahmen, Anfechtbarkeit |
§ 142 | Abzugsmöglichkeit |
§ 143 | Schadensersatzansprüche gegen Organmitglieder und ehemalige Organmitglieder |
§ 144 | Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung |
Einlagensicherungssystemen
§ 145 | Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung |
benachteiligte Anteilsinhaber, Gläubiger und
Einlagensicherungssysteme; Schutzbestimmungen
§ 146 | Vergleich mit dem Ausgang eines hypothetischen Insolvenzverfahrens; Verordnungsermächtigung |
§ 147 | Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger |
§ 148 | Schutzbestimmungen für Sozialpläne |
§ 149 | Anordnung eines Rechtsformwechsels |
§ 152a | Anwendungsbereich |
§ 152b | Zuständigkeit |
§ 152c | Unabhängiger Prüfer |
§ 152d | Abwicklungsinstrumente, Anordnungsbefugnis |
§ 152e | Ausgleich des Differenzbetrags |
§ 152f | Inhalt der Abwicklungsanordnung |
§ 152g | Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne |
§ 152h | Rechtsschutz |
§ 152i | Verordnungsermächtigung |
§ 152j | Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2021/23 |
§ 152k | (weggefallen) |
§ 152l | (weggefallen) |
§ 152m | (weggefallen) |
§ 152n | (weggefallen) |
Gruppenabwicklung und
Beziehungen zu Drittstaaten
der Behörden anderer Mitgliedstaaten
§ 153 | Wirksamkeit von Krisenmanagementmaßnahmen oder Krisenpräventionsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten |
Entscheidungsfindung und
Information; Abwicklungskollegien
§ 154 | Allgemeine Grundsätze für Entscheidungsfindungen, an denen eine Behörde oder mehrere Behörden anderer Mitgliedstaaten beteiligt sind |
§ 155 | Zuständigkeit der Abwicklungsbehörde |
§ 156 | Abwicklungskollegium |
§ 157 | Mitglieder des Abwicklungskollegiums und weitere Teilnehmer |
§ 158 | Organisation des Abwicklungskollegiums |
§ 159 | Europäische Abwicklungskollegien |
§ 160 | Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten |
Fall eines Tochterunternehmens,
das nicht EU-Mutterunternehmen ist
§ 161 | Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen |
§ 162 | Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist |
§ 163 | Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist |
§ 164 | Gruppenabwicklungskonzept |
§ 165 | Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen |
Fall eines EU-Mutterunternehmens
§ 166 | Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens |
§ 167 | Vereinbarungen mit Drittstaaten |
§ 168 | Zusammenarbeit mit Drittstaatsbehörden |
§ 169 | Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren |
§ 170 | Recht auf Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren |
§ 171 | Abwicklung von inländischen Unionszweigstellen |
§ 172 | Bußgeldvorschriften |
§ 172a | Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2021/23 |
§ 173 | Zuständige Verwaltungsbehörde |
§ 174 | Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen |
§ 175 | Beteiligung der Abwicklungsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen |
§ 176 | Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen |
§ 177 | Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung |
§ 178 | Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder |
§ 178a | Auskunfts- und Vorlageverlangen |
§ 178b | Vornahme von Prüfungen und Prüfungen vor Ort |
§ 179 | Rechtsschutz |
§ 179a | Besondere Vorschriften für das Verwaltungsverfahren |
§ 180 | Unterbrechung von gerichtlichen Verfahren in Zivilsachen |
§ 181 | Haftungsbeschränkung |
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