VO (EG) 1999/976
Verordnung (EG) Nr. 976/1999 des Rates vom 29. April 1999 zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung von anderen als die Entwicklungszusammenarbeit betreffenden Gemeinschaftsmaßnahmen, die im Rahmen der Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet der Zusammenarbeit zu dem allgemeinen Ziel der Fortentwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats sowie zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Drittländern beitragen
Informationen
Ausfertigungsdatum29.01.1999
FundstelleAbl. 1999/L 120
Alle Normen
- KAPITEL IZiele
- KAPITEL IIModalitäten der Durchführung der Hilfe
- KAPITEL IIIVerfahren zur Durchführung der Maßnahmen