Artikel 19 VO (EG) 2008/798
Aufhebungen
Die Entscheidungen 93/342/EWG, 94/438/EG und 2006/696/EG werden aufgehoben.
Verweise auf die aufgehobenen Entscheidungen gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung nach der Entsprechungstabelle in Anhang XII.
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