ANHANG III VO (EU) 2014/901
Muster für die Bescheinigungen des Herstellers gegenüber der Typgenehmigungsbehörde über den Nachweis des Zugangs zum OBD und zu Reparatur- und Wartungsinformationen
- 1.
- Der Hersteller legt der Typgenehmigungsbehörde gemäß Artikel 57 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 auf der Grundlage der Muster in den Nummern 2 und 3 die Bescheinigungen zum Nachweis der Einhaltung der Bestimmungen über den Zugang zum OBD und zu Reparatur- und Wartungsinformationen vor.
- 1.1.
- Die Bescheinigungen müssen eine vom Hersteller zugeteilte Kennziffer tragen.
- 2.
- Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Informationen zum OBD der Stufe I sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
- 2.1.
-
Muster der Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Informationen zum OBD der Stufe I sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Informationen zum OBD (Stufe I) sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Eine ordnungsgemäß ausgefüllte Fassung dieser Bescheinigung ist der Beschreibungsmappe hinzuzufügen. Kennziffer: … Der Unterzeichner: [… (vollständiger Name und Position)] Firmenname und Anschrift des Herstellers: …. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers(1): … erklärt hiermit, dass er: gemäß folgenden Bestimmungen Zugang zu den Informationen über OBD sowie zu den Reparatur- und Wartungsinformationen gewährt: - Kapitel XV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 hinsichtlich des Typs eines Fahrzeugs, eines Motors und einer emissionsmindernden Einrichtung, die im Beiblatt 1 zu dieser Bescheinigung aufgeführt sind. Hierbei gilt eine Ausnahmeregelung für: übertragene Systeme(1). Die Adressen der wichtigsten Websites, über welche die betreffenden Informationen abgerufen werden können, und deren Übereinstimmung mit den obigen Bestimmungen hiermit bestätigt wird, sind in Beiblatt 2 zu dieser Bescheinigung aufgeführt, zusammen mit den Kontaktdaten des nachstehend unterzeichneten, verantwortlichen Vertreters des Herstellers, die in Beiblatt 3 zu dieser Bescheinigung aufgeführt sind. Falls zutreffend: Der Hersteller bescheinigt hiermit zudem, dass er der Verpflichtung gemäß Artikel 57 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 nachgekommen ist und die betreffenden Informationen über frühere Genehmigungen dieser Fahrzeugtypen spätestens sechs Monate nach dem Datum der Typgenehmigung vorgelegt hat. Ort: … Datum: … Unterschrift: … Name und Stellung im Unternehmen: … Beiblätter:- 1:
- Verzeichnis der Typen eines Fahrzeugs, eines Motors und einer emissionsmindernden Einrichtung
- 2:
- Adressen der Websites:
- 3:
- Kontaktdaten
- 2.1.1.
-
Muster von Beiblatt 1 zu der Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Informationen über OBD (Stufe I) sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Beiblatt 1
zur
Bescheinigung des Herstellers mit der Kennziffer … über den Zugang zu Informationen über OBD (Stufe I) sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Verzeichnis der Fahrzeugtypen::
- 0.2.
- Typ(2): …
- 0.2.1.
- Variante(n)(2): …
- 0.2.2.
- Version(en)(2): …
- 0.2.3.
- Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
- 0.3.
- Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(3): …
- 1.
- Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer (falls vorhanden): …
- 1.1.
- Typgenehmigung erteilt am (Datum, falls bekannt): …
Verzeichnis der Motortypen:
- 3.
- Verbrennungsmotor/Elektromotor/Hybridanwendung(1) — Code: …
- 3.1.
- Typgenehmigungsnummer (falls vorhanden): …
- 3.2.
- Typgenehmigung erteilt am (Datum, falls bekannt): …
Verzeichnis der Typen emissionsmindernder Einrichtungen:
- 0.7.
- Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …
- 0.8.
- Typ: …
- 0.8.1.
- Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
- 0.8.2.
- Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer (falls vorhanden): …
- 0.8.3.
- Typgenehmigung erteilt am (Datum, falls bekannt): …
- 2.1.2.
-
Muster von Beiblatt 2 zu der Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Informationen über OBD (Stufe I) sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Beiblatt 2
zur
Bescheinigung des Herstellers mit der Kennziffer … über den Zugang zu Informationen über OBD (Stufe I) sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Adressen der Websites, auf die in dieser Bescheinigung verwiesen wird: … … …
- 2.1.3.
-
Muster von Beiblatt 3 zu der Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Informationen über OBD (Stufe I) sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Beiblatt 3
zur
Bescheinigung des Herstellers mit der Kennziffer … über den Zugang zu Informationen über OBD (Stufe I) sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Kontaktdaten des Vertreters des Herstellers, auf den in dieser Bescheinigung verwiesen wird: … … …
- 3.
- Bei Fahrzeugen, die mit der OBD-Stufe II gemäß dem Anhang XII der delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission übereinstimmen, kann der Hersteller die Bescheinigung gemäß Nummer 3.2 freiwillig ausfüllen und der Beschreibungsmappe hinzufügen.
- 3.1.
- Die Bescheinigung muss eine vom Hersteller zugeteilte Kennziffer tragen.
- 3.2.
-
Muster der Zusatzbescheinigung zur Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Informationen über OBD (Stufe II) sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Informationen über OBD (Stufe II) sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Eine ordnungsgemäß ausgefüllte Fassung dieser Bescheinigung ist der Beschreibungsmappe hinzuzufügen. Kennziffer: … Der Unterzeichner: [… (vollständiger Name und Position)] Firmenname und Anschrift des Herstellers: … (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers(1): … erklärt hiermit, dass- —
die in Beiblatt 1 zu dieser Bescheinigung aufgeführten Fahrzeugtypen mit den Vorschriften von Artikel 16 und Nummer 4 der Anlage 1 zu Anhang XII der delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission hinsichtlich der Betriebsleistung des OBD-Systems unter allen vorhersehbaren Betriebsbedingungen übereinstimmen.
- —
die in Beiblatt 2 zu dieser Bescheinigung befindlichen Pläne mit einer ausführlichen Beschreibung der technischen Kriterien für die Herabsetzung des Zählers und Nenners jeder einzelnen Überwachungsfunktion für alle Fahrzeugtypen, für die diese Bescheinigung gilt, korrekt und vollständig sind.
- —
Verzeichnis der Fahrzeugtypen, für die diese Bescheinigung gilt
- —
Plan/Pläne mit einer ausführlichen Beschreibung der technischen Kriterien für die Herabsetzung des Zählers und Nenners jeder einzelnen Überwachungsfunktion sowie Plan/Pläne für die Deaktivierung von Zählern, Nennern und allgemeinem Nenner
- 3.2.1.
-
Muster von Beiblatt 1 zur Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Informationen über OBD (Stufe II) sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Beiblatt 1
zur
Bescheinigung des Herstellers mit der Kennziffer … über den Zugang zu Informationen über OBD (Stufe II) sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Verzeichnis der Fahrzeugtypen:
- 0.2.
- Typ(2): …
- 0.2.1.
- Variante(n)(2): …
- 0.2.2.
- Version(en)(2): …
- 0.2.3.
- Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
- 0.3.
- Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(3): …
- 1.
- Typgenehmigungsnummer (falls vorhanden): …
- 1.1.
- Typgenehmigung erteilt am (Datum, falls bekannt): …
- 3.2.2.
-
Muster des Beiblatts 2 zur Bescheinigung des Herstellers über die Übereinstimmung mit den OBD-Leistungsanforderungen im Betrieb
Beiblatt 2
zur
Bescheinigung des Herstellers mit der Kennziffer … über den Zugang zu Informationen über OBD (Stufe II) sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Plan/Pläne mit einer ausführlichen Beschreibung der technischen Kriterien für die Herabsetzung des Zählers und Nenners jeder einzelnen Überwachungsfunktion sowie Plan/Pläne für die Deaktivierung von Zählern, Nennern und allgemeinem Nenner. … … …
Erläuterungen zu Anhang III
Fußnote(n):
- (1)
Nichtzutreffendes streichen.
- (2)
Alphanumerischen Code „Typ-Variante-Version” oder „TVV” für jeden Typ, jede Variante und jede Version angeben, der/die gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 für jeden Typ, jede Variante und jede Version zugeteilt wird. Für die Identifizierung der Variante und der Versionen kann die Tabelle in Nummer 2.2 von Teil B des Anhangs I verwendet werden.
- (3)
Einstufung nach Artikel 4 und Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013; die Codierung ist anzugeben, z. B. „L3e-A1E” für ein Enduro-Kraftrad mit niedriger Leistung.
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