ANHANG B-04 VO (EU) 2015/2446
VERSANDBEGLEITDOKUMENT/SICHERHEIT ( „VBD-S” )
TITEL I
TITEL II
Die in diesem Kapitel verwendete Kurzform „BKP” ( „Betriebskontinuitätsplan” ) bezieht sich auf Situationen, in denen das Ausfallverfahren angewandt wird, das in der gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erlassenen Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 definiert und in Anhang 72-04 beschrieben wird. Die Daten im Versandbegleitdokument/Sicherheit gelten für die gesamte Anmeldung. Die Angaben im Versandbegleitdokument/Sicherheit stützen sich auf Daten aus der Versandanmeldung; diese Angaben werden gegebenenfalls vom Inhaber des Versandverfahrens geändert und/oder von der Abgangszollstelle überprüft. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu Anhang B gilt, dass die Daten wie folgt aufzudrucken sind:- (1)
- Feld MRN
Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken, es sei denn, die Vordrucke werden im Rahmen des BKP verwendet, bei dem keine MRN zugewiesen wird.
Die MRN wird außerdem als Strichcode nach dem Muster „Code 128” , Schriftzeichensatz „B” , aufgedruckt.
- (2)
- Feld Anm. Sich.
Anzugeben ist Code S, wenn das Versandbegleitdokument/Sicherheit auch sicherheitsrelevante Angaben enthält. Enthält es keine sicherheitsrelevanten Angaben, bleibt das Feld frei.
- (3)
- Feld Vordrucke (1/4):
Erstes Unterfeld: laufende Nummer des ausgedruckten Blattes,
Zweites Unterfeld: Gesamtzahl der ausgedruckten Blätter (einschließlich Liste der Warenpositionen).
- (4)
- Feld Referenznummer/UCR (2/4)
LRN und/oder UCR angeben
LRN — lokale Referenznummer gemäß Anhang B.
UCR — Kennnummer der Sendung (Unique Consignment Reference Number) gemäß Anhang B Titel II D.E. 2/4 Referenznummer/UCR
- (5)
- Unter dem Feld Referenznummer/UCR (2/4):
Name und Anschrift der Zollstelle, der der Rückschein des Versandbegleitdokuments/Sicherheit zu übersenden ist.
- (6)
- Feld Kennnummer für besondere Umstände (1/7):
Kennnummer für besondere Umstände eintragen.
- (7)
- Feld Abgangszollstelle (C)
- —
Kennnummer der Abgangszollstelle
- —
Datum der Annahme der Versandanmeldung
- —
gegebenenfalls Name und Bewilligungsnummer des zugelassenen Versenders.
- (8)
- Feld Kontrolle durch Abgangszollstelle (D)
- —
Kontrollergebnisse
- —
die angelegten Verschlüsse oder die Angabe „- -” für den Vermerk „Befreiung — 99201” ,
- —
gegebenenfalls der Vermerk „verbindliche Beförderungsroute” .
Sofern in dieser Verordnung nichts anderes festgelegt ist, sind Änderungen des Versandbegleitdokuments/Sicherheit sowie Zusätze oder Streichungen nicht zulässig.
- (9)
- Förmlichkeiten während der Beförderung
- —
Umladungen: Das Feld Umladungen (7/1) ist zu verwenden.
- —
Andere Ereignisse: Feld Andere Ereignisse bei der Beförderung (7/19) ist zu verwenden.
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