ANHANG B-05 VO (EU) 2015/2446

LISTE DER WARENPOSITIONEN VERSAND/SICHERHEIT ( „LdWPVS” )

TITEL I

TITEL II

Die in diesem Kapitel verwendete Kurzform „BKP” ( „Betriebskontinuitätsplan” ) bezieht sich auf Situationen, in denen das Ausfallverfahren angewandt wird, das in der gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erlassenen Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 definiert und in Anhang 72-04 beschrieben wird. Die Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten. Die Felder der Liste der Warenpositionen sind vertikal erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu Anhang B gilt, dass die Daten wie folgt aufzudrucken sind, gegebenenfalls unter Verwendung von Codes:
(1)
Feld MRN — gemäß der Festlegung in Anhang B-04. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken, es sei denn, die Vordrucke werden im Rahmen des BKP verwendet, bei dem keine MRN zugewiesen wird.
(2)
In den einzelnen Feldern sind die Daten zu den jeweiligen Positionen wie folgt aufzudrucken:

a)
Feld Positionsnummer (1/6) — laufende Nummer der jeweiligen Ware;
b)
Feld Beförderungskosten, Code für die Zahlungsweise (4/2) — Code für die Zahlungsweise der Beförderungskosten eintragen;
c)
UNDG (6/12) — UN-Gefahrgutnummer;
d)
Feld Vordrucke (1/4):

Erstes Unterfeld: laufende Nummer des ausgedruckten Blattes,

Zweites Unterfeld: Gesamtzahl der ausgedruckten Blätter (Versandbegleitdokument/Sicherheit, Liste der Warenpositionen).

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