Artikel 31 VO (EWG) 68/1612

Der Beratende Ausschuß legt seine Arbeitsmethoden in einer Geschäftsordnung fest, die in Kraft tritt, wenn der Rat sie nach Stellungnahme der Kommission genehmigt hat; die vom Beratenden Ausschuß eventuell beschlossenen Änderungen treten nach dem gleichen Verfahren in Kraft.

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