BayAbgG
Bayerisches Abgeordnetengesetz
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags
Informationen
Ausfertigungsdatum06.03.1996
FundstelleGVBl 1996, S.S=82
VersionBayerisches Abgeordnetengesetz (BayAbgG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. März 1996 (GVBl. S. 82, BayRS 1100-1-I), das zuletzt durch die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2021 (GVBl. S. 654) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilRechtsstellung, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
- Zweiter TeilEntschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung
- 1. AbschnittLeistungen an Mitglieder des Bayerischen Landtags
- 2. AbschnittLeistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag
- 3. AbschnittZuschuß zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen
- 4. AbschnittAnrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
- 5. AbschnittGemeinsame Vorschriften
- Dritter TeilVerhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags
- Vierter TeilAngehörige des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag
- 1. AbschnittWahlvorbereitungsurlaub
- 2. AbschnittUnvereinbarkeit von Amt und Mandat
- Fünfter TeilÜbergangsregelung, Inkrafttreten