VO (EG) 2003/1383
Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen
Informationen
Ausfertigungsdatum22.01.2003
FundstelleAbl. 2003/L 196
Alle Normen
- KAPITEL IGEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH
- KAPITEL IIANTRAG AUF TÄTIGWERDEN DER ZOLLBEHÖRDEN
- Abschnitt 1Maßnahmen, die einem Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden vorausgehen
- Abschnitt 2Stellung und Bearbeitung des Antrags auf Tätigwerden der Zollbehörden
- Abschnitt 3Annahme des Antrags auf Tätigwerden
- KAPITEL IIIVORAUSSETZUNGEN FÜR DAS TÄTIGWERDEN DER ZOLLBEHÖRDEN UND DER FÜR DIE ENTSCHEIDUNG IN DER SACHE ZUSTÄNDIGEN STELLE
- KAPITEL IVBESTIMMUNGEN ÜBER WAREN, DIE ERKANNTERMASSEN EIN RECHT GEISTIGEN EIGENTUMS VERLETZEN
- KAPITEL VSANKTIONEN
- KAPITEL VIHAFTUNG DER ZOLLBEHÖRDEN UND DES RECHTSINHABERS
- KAPITEL VIISCHLUSSBESTIMMUNGEN