VO (EU) 2013/603
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Neufassung)
Informationen
Ausfertigungsdatum26.01.2013
FundstelleAbl. 2013/L 180
Alle Normen
- KAPITEL IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- KAPITEL IIPERSONEN, DIE INTERNATIONALEN SCHUTZ BEANTRAGEN
- KAPITEL IIIDRITTSTAATSANGEHÖRIGE ODER STAATENLOSE, DIE BEIM ILLEGALEN ÜBERSCHREITEN EINER AUSSENGRENZE AUFGEGRIFFEN WERDEN
- KAPITEL IVDRITTSTAATSANGEHÖRIGE ODER STAATENLOSE, DIE SICH IILEGAL IN EINEM MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN
- KAPITEL VPERSONEN, DENEN INTERNATIONALER SCHUTZ GEWÄHRT WIRD
- KAPITEL VIVERFAHREN FÜR DEN ABGLEICH UND DIE ÜBERTRAGUNG VON DATEN FÜR GEFAHRENABWEHR- UND STRAFVERFOLGUNGSZWECKE
- KAPITEL VIIDATENVERARBEITUNG, DATENSCHUTZ UND HAFTUNG
- KAPITEL VIIIÄNDERUNGEN AN DER VERORDNUNG (EU) NR. 1077/2011
- KAPITEL IXSCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 27
Zugriff auf die in Eurodac gespeicherten Daten und Berichtigung oder Löschung dieser Daten