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Europäisches Sekundärrecht
VO (EU) 2019/947
VO (EU) 2019/947
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
Informationen
Ausfertigungsdatum
24.01.2019
Fundstelle
Abl. 2019/L 152
Alle Normen
Präambel
Artikel 1
Gegenstand
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Artikel 3
UAS-Betriebskategorien
Artikel 4
Die UAS-Betriebskategorie „offen”
Artikel 5
Die UAS-Betriebskategorie „speziell”
Artikel 6
Die UAS-Betriebskategorie „zulassungspflichtig”
Artikel 7
Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme
Artikel 8
Vorschriften und Verfahren in Bezug auf die Kompetenz von Fernpiloten
Artikel 9
Mindestalter für Fernpiloten
Artikel 10
Vorschriften und Verfahren in Bezug auf die Lufttüchtigkeit unbemannter Luftfahrzeugsysteme
Artikel 11
Vorschriften für die Bewertung des Betriebsrisikos
Artikel 12
Betriebsgenehmigung für die Kategorie „speziell”
Artikel 13
Grenzübergreifender Betrieb oder Betrieb außerhalb des Eintragungsstaats
Artikel 14
Registrierung des UAS-Betreibers und zulassungspflichtiger UAS
Artikel 15
Betriebsbedingungen für geografische UAS-Gebiete
Artikel 16
UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen
Artikel 17
Benennung der zuständigen Behörde
Artikel 18
Aufgaben der zuständigen Behörde
Artikel 19
Sicherheitsinformationen
Artikel 20
Besondere Bestimmungen für den Einsatz bestimmter UAS in der „offenen” Kategorie
Artikel 21
Anpassungen von Genehmigungen, Erklärungen und Zeugnissen
Artikel 22
Artikel 23
Schlussformel (nicht amtlich)
ANHANG
UAS-BETRIEB IN DEN KATEGORIEN „OFFEN” UND „SPEZIELL”
Anlage 1
Standardszenarien als Grundlage für eine Erklärung
Anlage 2
Betriebserklärung
Anlage 3
Zusätzliche Anforderungen an von der zuständigen Behörde anerkannte Stellen und UAS-Betreiber, die Fernpiloten für den unter die Standardszenarien fallenden Flugbetrieb praktisch ausbilden und beurteilen
Anlage 4
Erklärung von UAS-Betreibern, die beabsichtigen, eine praktische Ausbildung und Beurteilung der praktischen Fähigkeiten von Fernpiloten nach STS-x anzubieten
Anlage 5
Betriebshandbuch für das Standardszenario
Anlage 6
Erklärung der Stelle, die beabsichtigt, sich die Durchführung der praktischen Ausbildung und Beurteilung der praktischen Fähigkeiten von Fernpiloten nach STS-x durch die zuständige Behörde anerkennen zu lassen