Artikel 8 VO (EWG) 92/443

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit erstreckt sich hauptsächlich auf drei Bereiche:

1.
Verbesserung des wissenschaftlichen und technischen Potentials und allgemein des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Umfelds durch Ausbildungsaktionen und Know-how-Transfer. Die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit, auch bei Programmen der Hochtechnologie, kann ebenfalls aus der Durchführung des Mehrjahres-Rahmenprogramms im Bereich Forschung und des Artikels 130 N des Vertrages Nutzen ziehen. Die technische Zusammenarbeit richtet sich in erster Linie an Führungskräfte, Entscheidungsträger der Wirtschaft und Ausbilder und umfaßt alle wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Gebiete, insbesondere die Bereiche Energie, gewerbliche und städtische Umweltprobleme und Dienstleistungstechnologie. Durch sie sollen Verbindungen zwischen Instituten und Forschungszentren beider Seiten gefördert und gleichzeitig deren Fähigkeit beachtet werden, sich rasch Know-how und moderne Technologie anzueignen, um diese dann in dem sie noch nicht besitzenden Land zu verbreiten.
2.
Schaffung enwicklungsfördernder wirtschaftlicher, rechtlicher und sozialer Rahmenbedingungen durch Verbesserung des institutionellen Unterbaus (bei gleichzeitiger Intensivierung des Dialogs mit den Partnern).
3.
Unterstützung der Unternehmen, hauptsächlich durch Absatzförderung, Ausbildungsaktionen und technische Hilfe, Herstellung von Kontakten zwischen Unternehmen und Maßnahmen zur Förderung ihrer Zusammenarbeit.

Die regionale Zusammenarbeit ist insbesondere in folgenden Bereichen als wichtiger Teil der wirtschaftlichen Zusammenarbeit anzusehen:

Zusammenarbeit bei der Lösung gewerblicher Umweltprobleme,

intraregionaler Handel,

regionale Einrichtungen zur wirtschaftlichen Integration,

regionale Politiken,

Kommunikationswesen einschließlich Telekommunikation,

Forschung und Ausbildung,

Zusammenarbeit in der Energiewirtschaft,

industrielle Zusammenarbeit.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.