VGG
Verwertungsgesellschaftengesetz
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften*
Informationen
Ausfertigungsdatum24.01.2016
FundstelleBGBl I 2016, 1190
VersionZuletzt geändert durch Art. 2 G v. 31.5.2021 I 1204
Änderung durch Art. 29 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 29 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Teil 1Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen
- Teil 2Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
- Abschnitt 1Innenverhältnis
- Unterabschnitt 1Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder
- Unterabschnitt 2Geschäftsführung und Aufsicht
- Unterabschnitt 3Einnahmen aus den Rechten
- Unterabschnitt 4Beschwerdeverfahren
- Abschnitt 2Außenverhältnis
- Unterabschnitt 1Verträge und Tarife
- Unterabschnitt 2Mitteilungspflichten
- Abschnitt 3Besondere Vorschriften für die Wahrnehmung von Rechten auf Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen
- Abschnitt 4Vermutungen; Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung
- Abschnitt 5Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
- Abschnitt 6Informationspflichten; Rechnungslegung und Transparenzbericht
- Unterabschnitt 1Informationspflichten
- Unterabschnitt 2Rechnungslegung und Transparenzbericht
- Teil 5Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung
- Abschnitt 1Schiedsstelle
- Unterabschnitt 1Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Unterabschnitt 2Besondere Verfahrensvorschriften
- Unterabschnitt 3Kosten sowie Entschädigung und Vergütung Dritter
- Unterabschnitt 4Organisation und Beschlussfassung der Schiedsstelle
- Abschnitt 2Gerichtliche Geltendmachung
- Teil 6Übergangs- und Schlussvorschriften