FoRG
Gesetz über die Forstrechte
Informationen
Ausfertigungsdatum03.04.1958
VersionGesetz über die Forstrechte (FoRG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 7902-7-L) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 Abs. 81 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster AbschnittForstrechte
- Zweiter AbschnittAusübung der Forstrechte
- Dritter AbschnittErsatzleistungen
- Vierter AbschnittRegelung und Ablösung von Forstrechten
- Fünfter AbschnittForstrechtsstellen
- I. Einrichtung und Zuständigkeit
- II. Verfahren
- Sechster AbschnittSchluß- und Übergangsbestimmungen