RL 85/384/EWG
Richtlinie des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr (85/384/EWG)
Informationen
Ausfertigungsdatum10.01.1985
FundstelleAbl. 1985/L 223
Alle Normen
- KAPITEL IANWENDUNGSBEREICH
- KAPITEL IIDIPLOME, PRÜFUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGE BEFÄHIGUNGSNACHWEISE, DIE DEN ZUGANG ZU DEN TÄTIGKEITEN AUF DEM GEBIET DER ARCHITEKTUR UNTER DER BERUFSBEZEICHNUNG „ARCHITEKT” ERÖFFNEN
- KAPITEL IIIDIPLOME, PRÜFUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGE BEFÄHIGUNGSNACHWEISE, DIE AUFGRUND ERWORBENER RECHTE ODER BESTEHENDER EINZELSTAATLICHER VORSCHRIFTEN ZUGANG ZU DEN TÄTIGKEITEN AUF DEM GEBIET DER ARCHITEKTUR ERÖFFNEN
- KAPITEL IVFÜHREN DER AUSBILDUNGSBEZEICHNUNG
- KAPITEL VMASSNAHMEN ZUR ERLEICHTERUNG DER TATSÄCHLICHEN AUSÜBUNG DES NIEDERLASSUNGSRECHTS UND DES RECHTS AUF FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHR
- A.Besondere Bestimmungen betreffend das Niederlassungsrecht
- B.Besondere Bestimmungen betreffend den Dienstleistungsverkehr
- C.Gemeinsame Bestimmungen betreffend das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr
- KAPITEL VISCHLUSSBESTIMMUNGEN