Artikel 38 VO (EU) 2019/980

Kriterien für die Prüfung der Kohärenz der im Prospekt enthaltenen Angaben

Bei der Prüfung der Kohärenz der im Prospekt enthaltenen Angaben berücksichtigt die zuständige Behörde alle folgenden Punkte:

a)
ob zwischen den im Prospektentwurf enthaltenen Informationsbestandteilen, einschließlich der mittels Verweis aufgenommenen Informationen, keine wesentlichen Abweichungen festzustellen sind;
b)
ob etwaige an anderer Stelle im Prospektentwurf erwähnte wesentliche und spezifische Risiken in den Abschnitt über Risikofaktoren aufgenommen wurden;
c)
ob die Angaben in der Zusammenfassung den Angaben an anderer Stelle im Prospektentwurf entsprechen;
d)
ob alle etwaigen Zahlen zur Verwendung von Erlösen der Höhe der erzielten Erlöse entsprechen und ob die angegebene Verwendung der Erlöse der angegebenen Strategie des Emittenten entspricht;
e)
ob die Beschreibung des Emittenten in den Angaben zur Geschäfts- und Finanzlage, die historischen Finanzinformationen, die Beschreibung der Aktivitäten des Emittenten und die Beschreibung der Risikofaktoren kohärent sind;
f)
ob die Erklärung zum Geschäftskapital den Risikofaktoren, dem Vermerk des Abschlussprüfers, der Verwendung der Erlöse, der angegebenen Strategie des Emittenten und der Finanzierung dieser Strategie entspricht.

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