Artikel 27 VO (EU) 2023/1773
Verwaltungsmanagementsystem
Die Kommission richtet das Verwaltungsmanagementsystem ein, um die Authentifizierung und Autorisierung sowie die Identifikationsdaten berichtspflichtiger Anmelder und anderer Personen für die Zwecke des Zugangs zu den elektronischen Systemen zu verwalten.
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