BayStVollzG
Bayerisches Strafvollzugsgesetz
Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe
Informationen
Ausfertigungsdatum10.12.2007
VersionBayerisches Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG) vom 10. Dezember 2007 (GVBl. S. 866, BayRS 312-2-1-J), das zuletzt durch § 10 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 718) geändert worden ist
Alle Normen
- Teil 1Anwendungsbereich
- Teil 2Vollzug der Freiheitsstrafe
- Abschnitt 1Grundsätze
- Abschnitt 2Planung des Vollzugs
- Abschnitt 3Unterbringung und Ernährung der Gefangenen
- Abschnitt 4Besuch, Schriftwechsel, Urlaub, Ausgang und Ausführung aus wichtigem Anlass
- Abschnitt 5Arbeit, Ausbildung, Weiterbildung
- Abschnitt 6Gelder der Gefangenen
- Abschnitt 7Religionsausübung
- Abschnitt 8Gesundheitsfürsorge
- Abschnitt 9Freizeit
- Abschnitt 10Soziale und psychologische Hilfe
- Abschnitt 11Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug
- Abschnitt 12Sicherheit und Ordnung
- Abschnitt 13Unmittelbarer Zwang
- Abschnitt 14Disziplinarmaßnahmen
- Abschnitt 15Beschwerde, Aufhebung von Maßnahmen und Gefangenenmitverantwortung
- Abschnitt 16Sozialtherapeutische Einrichtungen
- Teil 3Vollzug der Jugendstrafe
- Teil 4Besondere Vorschriften bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung
- Abschnitt 1Besondere Vorschriften bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung im Vollzug der Freiheitsstrafe
- Abschnitt 2Besondere Vorschriften bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung im Vollzug der Jugendstrafe
- Teil 5Vollzugsbehörden
- Abschnitt 1Arten und Einrichtung der Justizvollzugsanstalten
- Abschnitt 2Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten
- Abschnitt 3Innerer Aufbau der Justizvollzugsanstalten
- Abschnitt 4Anstaltsbeiräte
- Abschnitt 5Kriminologische Forschung im Strafvollzug
- Teil 6Vollzug des Strafarrests, Akten, Datenschutz, Arbeitslosenversicherung
- Abschnitt 1Vollzug des Strafarrests in Justizvollzugsanstalten
- Abschnitt 2Akten
- Abschnitt 3Datenschutz
- Abschnitt 4Arbeitslosenversicherung
- Teil 7Schlussvorschriften