BayBeamtVG
Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum05.08.2010
VersionBayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 528, 764, BayRS 2033-1-1-F), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl. S. 151) und durch die §§ 6, 7, 8 und 9 des Gesetzes vom 8. Juli 2024 (GVBl. S. 170) geändert worden ist
Alle Normen
- Teil 1Allgemeine Vorschriften
- Teil 2Versorgungsbezüge
- Abschnitt 1Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
- Unterabschnitt 1Anspruchsvoraussetzungen
- Unterabschnitt 2Ruhegehaltfähige Bezüge
- Unterabschnitt 3Ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Unterabschnitt 4Ruhegehalt
- Unterabschnitt 5Unterhaltsbeitrag; Beamte und Beamtinnen auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion
- Abschnitt 2Hinterbliebenenversorgung
- Unterabschnitt 1Einmalige Leistungen
- Unterabschnitt 2Laufende Leistungen
- Abschnitt 3Unfallfürsorge
- Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften; Verfahren
- Unterabschnitt 2Leistungen der Unfallfürsorge
- Unterabschnitt 3Einsatzversorgung
- Abschnitt 4Übergangsgeld, Bezüge bei Verschollenheit
- Abschnitt 5Familienbezogene Leistungen
- Unterabschnitt 1Orts- und Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag
- Unterabschnitt 2Zuschlag für Zeiten der Kindererziehung und der Pflege neben dem Ruhegehalt
- Unterabschnitt 3Zuschlag zum Witwengeld
- Abschnitt 6Sonderzahlung
- Abschnitt 7Verlust der Versorgung
- Teil 3Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften
- Abschnitt 1Zusammentreffen mit anderen Bezügen und Einkünften
- Unterabschnitt 1Ruhensvorschriften
- Unterabschnitt 2Gemeinsame Bestimmungen
- Abschnitt 2Versorgungsausgleich
- Teil 4Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln
- Teil 5Überleitungs- und Übergangsvorschriften
- Abschnitt 1Überleitung vorhandener Versorgungsberechtigter
- Abschnitt 2Übergangsregelung für vorhandene Beamte und Beamtinnen
- Abschnitt 3Anpassungen der Versorgung
- Abschnitt 4Übergangsvorschriften zur Versorgungslastenteilung
- Abschnitt 5Sonstige Übergangsvorschriften
- Teil 6Schlussvorschriften