Gesetze
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Europäisches Sekundärrecht
RL 2001/89/EG
RL 2001/89/EG
Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest
Informationen
Ausfertigungsdatum
23.01.2001
Fundstelle
Abl. 2001/L 316
Alle Normen
Präambel
Artikel 1
Ziele
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Artikel 3
Meldung der klassischen Schweinepest
Artikel 4
Maßnahmen bei Verdacht auf klassische Schweinepest in einem Betrieb
Artikel 5
Maßnahmen bei Bestätigung der klassischen Schweinepest in einem Betrieb
Artikel 6
Maßnahmen bei Bestätigung der klassischen Schweinepest in Betrieben mit unterschiedlichen Produktionseinheiten
Artikel 7
Maßnahmen in Kontaktbetrieben
Artikel 8
Epidemiologische Untersuchung
Artikel 9
Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen
Artikel 10
Maßnahmen in der abgegrenzten Schutzzone
Artikel 11
Maßnahmen in der abgegrenzten Überwachungszone
Artikel 12
Reinigung und Desinfektion
Artikel 13
Wiederbelegung von Schweinehaltungsbetrieben nach Seuchenausbrüchen
Artikel 14
Maßnahmen bei Verdacht auf klassische Schweinepest in einem Schlachthof oder einem Transportmittel oder bei Bestätigung ihres Vorliegens
Artikel 15
Maßnahmen bei Verdacht auf klassische Schweinepest bei Wildschweinen und bei Bestätigung ihres Vorliegens
Artikel 16
Pläne für die Tilgung der klassischen Schweinepest aus einem Wildschweinbestand
Artikel 17
Diagnoseverfahren und Biosicherheitsanforderungen
Artikel 18
Verwendung, Herstellung und Verkauf von Impfstoffen gegen die klassische Schweinepest
Artikel 19
Notimpfung in Schweinehaltungsbetrieben
Artikel 20
Notimpfung von Wildschweinen
Artikel 21
Gemeinschaftskontrollen
Artikel 22
Krisenpläne
Artikel 23
Seuchenbekämpfungszentren und Sachverständigengruppen
Artikel 24
Verwendung von Küchenabfällen
Artikel 25
Verfahren zur Änderung dieser Richtlinie und ihrer Anhänge und zur Annahme weiterer Durchführungsbestimmungen zu dieser Richtlinie
Artikel 26
Normales Regelungsverfahren
Artikel 27
Beschleunigtes Regelungsverfahren
Artikel 28
Aufhebungen
Artikel 29
Übergangsbestimmungen
Artikel 30
Umsetzung in einzelstaatliches Recht und Anwendung
Artikel 31
Inkrafttreten
Artikel 32
Adressaten
ANHANG I
Seuchenmeldung und weitere epidemiologische Angaben des Mitgliedstaats, in dem die klassische Schweinepest bestätigt worden ist
ANHANG II
Grundsätze und Verfahren für Reinigung und Desinfektion
ANHANG III
Aufgaben der nationalen Laboratorien für die klassische Schweinepest.
ANHANG IV
Gemeinschaftliches Referenzlaboratorium für klassische Schweinepest
ANHANG V
Wichtigste Kriterien und Risikofaktoren, die bei der Entscheidung, Schweine in Kontaktbetrieben zu töten, zu berücksichtigen sind
ANHANG VI
Wichtigste Kriterien und Risikofaktoren, die bei der Entscheidung zur Notimpfung in Schweinehaltungsbetrieben zu berücksichtigen sind
ANHANG VII
Kriterien und Anforderungen für die Krisenpläne
ANHANG VIII
ANHANG IX