Inhaltsübersicht KAGB

Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen für
Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften
Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
§   1Begriffsbestimmungen
§   2Ausnahmebestimmungen
§   3Bezeichnungsschutz
§   4Namensgebung; Fondskategorien
§   5Zuständige Behörde; Aufsicht; Anordnungsbefugnis; Verordnungsermächtigung
§   6Besondere Aufgaben
§   7Sofortige Vollziehbarkeit
§   7aBekanntmachung von sofort vollziehbaren Maßnahmen
§   7bElektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
§   8Verschwiegenheitspflicht
§   9Zusammenarbeit mit anderen Stellen
§  10Allgemeine Vorschriften für die Zusammenarbeit bei der Aufsicht
§  11Besondere Vorschriften für die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender Verwaltung und grenzüberschreitendem Vertrieb von AIF
§  12Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die europäischen Aufsichtsbehörden und an die das Unternehmensregister führende Stelle
§  13Informationsaustausch mit der Deutschen Bundesbank
§  14Auskünfte und Prüfungen
§  15Einschreiten gegen unerlaubte Investmentgeschäfte
§  16Verfolgung unerlaubter Investmentgeschäfte
Abschnitt 2VerwaltungsgesellschaftenUnterabschnitt 1Erlaubnis
§  17Kapitalverwaltungsgesellschaften
§  18Externe Kapitalverwaltungsgesellschaften
§  19Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
§  20Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
§  21Erlaubnisantrag für eine OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Erlaubniserteilung
§  22Erlaubnisantrag für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Erlaubniserteilung
§  23Versagung der Erlaubnis einer Kapitalverwaltungsgesellschaft
§  24Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§  25Kapitalanforderungen
Unterabschnitt 2Allgemeine Verhaltens- und Organisationspflichten
§  26Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
§  27Interessenkonflikte; Verordnungsermächtigung
§  28Allgemeine Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
§  28aZusätzliche Organisationsanforderungen bei der Verwaltung von Entwicklungsförderungsfonds
§  29Risikomanagement; Verordnungsermächtigung
§  30Liquiditätsmanagement; Verordnungsermächtigung
§  31Primebroker
§  32Entschädigungseinrichtung
§  33Werbung
§  34Anzeigepflichten von Verwaltungsgesellschaften gegenüber der Bundesanstalt und der Bundesbank
§  35Meldepflichten von AIF-Verwaltungsgesellschaften
§  36Auslagerung; Verordnungsermächtigung
§  37Vergütungssysteme; Verordnungsermächtigung
§  38Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfungsbericht und Abschlussprüfer der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 3Weitere Maßnahmen der Aufsichtsbehörde
§  39Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis; Tätigkeitsverbot
§  40Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Aufsichtsorganmitglieder
§  41Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln
§  42Maßnahmen bei Gefahr
§  43Insolvenzantrag, Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren
Unterabschnitt 4Pflichten für registrierungspflichtige
AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
§  44Registrierung und Berichtspflichten
§  45Jahresabschluss und Lagebericht von registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
§  45aAbschlussprüfung bei registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung
§  46Jahresabschluss und Lagebericht von extern verwalteten Spezial-AIF, für deren Rechnung Gelddarlehen nach § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergeben werden
§  47Abschlussprüfung bei extern verwalteten Spezial-AIF, für deren Rechnung Gelddarlehen nach § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergeben werden; Verordnungsermächtigung
§  48(weggefallen)
§  48a(weggefallen)
Unterabschnitt 5Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
bei OGAW-Verwaltungsgesellschaften
§  49Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung
§  50Besonderheiten für die Verwaltung von EU-OGAW durch OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften
§  51Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften
§  52Besonderheiten für die Verwaltung inländischer OGAW durch EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften
Unterabschnitt 6Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
und Drittstaatenbezug bei AIF-Verwaltungsgesellschaften
§  53Verwaltung von EU-AIF durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
§  54Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften im Inland
§  55Bedingungen für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche ausländische AIF verwalten, die weder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden
§  56Bestimmung der Bundesrepublik Deutschland als Referenzmitgliedstaat einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft
§  57Zulässigkeit der Verwaltung von inländischen Spezial-AIF und EU-AIF sowie des Vertriebs von AIF gemäß den §§ 325, 326, 333 oder 334 durch ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften
§  58Erteilung der Erlaubnis für eine ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaft
§  59Befreiung einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft von Bestimmungen der Richtlinie 2011/61/EU
§  60Unterrichtung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde im Hinblick auf die Erlaubnis einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft durch die Bundesanstalt
§  61Änderung des Referenzmitgliedstaates einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft
§  62Rechtsstreitigkeiten
§  63Verweismöglichkeiten der Bundesanstalt an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
§  64Vergleichende Analyse der Zulassung von und der Aufsicht über ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften
§  65Verwaltung von EU-AIF durch ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften, für die die Bundesrepublik Deutschland Referenzmitgliedstaat ist
§  66Inländische Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist
§  67Jahresbericht für EU-AIF und ausländische AIF
Abschnitt 3VerwahrstelleUnterabschnitt 1Vorschriften für OGAW-Verwahrstellen
§  68Beauftragung und jährliche Prüfung; Verordnungsermächtigung
§  69Aufsicht
§  70Interessenkollision
§  71Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien eines inländischen OGAW
§  72Verwahrung
§  73Unterverwahrung
§  74Zahlung und Lieferung
§  75Zustimmungspflichtige Geschäfte
§  76Kontrollfunktion
§  77Haftung
§  78Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger; Verordnungsermächtigung
§  79Vergütung, Aufwendungsersatz
Unterabschnitt 2Vorschriften für AIF-Verwahrstellen
§  80Beauftragung
§  81Verwahrung
§  82Unterverwahrung
§  83Kontrollfunktion
§  84Zustimmungspflichtige Geschäfte
§  85Interessenkollision
§  86Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt
§  87Anwendbare Vorschriften für Publikums-AIF
§  88Haftung
§  89Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger; Verordnungsermächtigung
§  89aVergütung, Aufwendungsersatz
§  90Anwendbare Vorschriften für ausländische AIF
Abschnitt 4Offene inländische InvestmentvermögenUnterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften für
offene inländische Investmentvermögen
§  91Rechtsform
Unterabschnitt 2Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen
§  92Sondervermögen
§  93Verfügungsbefugnis, Treuhänderschaft, Sicherheitsvorschriften
§  94Stimmrechtsausübung
§  95Anteilscheine; Verordnungsermächtigung
§  96Anteilklassen und Teilsondervermögen; Verordnungsermächtigung
§  97Sammelverwahrung, Verlust von Anteilscheinen
§  98Rücknahme von Anteilen, Aussetzung
§  99Kündigung und Verlust des Verwaltungsrechts
§ 100Abwicklung des Sondervermögens
§ 100aGrunderwerbsteuer bei Übergang eines Immobilien-Sondervermögens
§ 100bÜbertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft
§ 101Jahresbericht
§ 102Prüfung
§ 103Halbjahresbericht
§ 104Zwischenbericht
§ 105Auflösungs- und Abwicklungsbericht
§ 106Verordnungsermächtigung
§ 107Veröffentlichung der Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichte
Unterabschnitt 3Allgemeine Vorschriften für
Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
§ 108Rechtsform, anwendbare Vorschriften
§ 109Aktien
§ 110Satzung
§ 111Anlagebedingungen
§ 112Verwaltung und Anlage
§ 113Erlaubnisantrag und Erlaubniserteilung bei der extern verwalteten OGAW-Investmentaktiengesellschaft
§ 114Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
§ 115Gesellschaftskapital
§ 116Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien
§ 117Teilgesellschaftsvermögen; Verordnungsermächtigung
§ 118Firma und zusätzliche Hinweise im Rechtsverkehr
§ 119Vorstand, Aufsichtsrat
§ 120Jahresabschluss und Lagebericht; Verordnungsermächtigung
§ 121Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts; Verordnungsermächtigung
§ 122Halbjahres- und Liquidationsbericht
§ 123Offenlegung und Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des Halbjahresberichts
Unterabschnitt 4Allgemeine Vorschriften für
offene Investmentkommanditgesellschaften
§ 124Rechtsform, anwendbare Vorschriften
§ 125Gesellschaftsvertrag
§ 126Anlagebedingungen
§ 127Anleger
§ 128Geschäftsführung
§ 129Verwaltung und Anlage
§ 130Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
§ 131Gesellschaftsvermögen
§ 132Teilgesellschaftsvermögen; Verordnungsermächtigung
§ 133Veränderliches Kapital, Kündigung von Kommanditanteilen
§ 134Firma und zusätzliche Hinweise im Rechtsverkehr
§ 135Jahresbericht; Verordnungsermächtigung
§ 136Abschlussprüfung; Verordnungsermächtigung
§ 137Vorlage von Berichten
§ 138Auflösung und Liquidation
Abschnitt 5Geschlossene
inländische Investmentvermögen
Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften für
geschlossene inländische Investmentvermögen
§ 139Rechtsform
Unterabschnitt 2Allgemeine Vorschriften für
Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital
§ 140Rechtsform, anwendbare Vorschriften
§ 141Aktien
§ 142Satzung
§ 143Anlagebedingungen
§ 144Verwaltung und Anlage
§ 145Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
§ 146Firma
§ 147Vorstand, Aufsichtsrat
§ 148Rechnungslegung
Unterabschnitt 3Allgemeine Vorschriften für
geschlossene Investmentkommanditgesellschaften
§ 149Rechtsform, anwendbare Vorschriften
§ 150Gesellschaftsvertrag
§ 151Anlagebedingungen
§ 152Anleger
§ 153Geschäftsführung, Beirat
§ 154Verwaltung und Anlage
§ 155Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
§ 156Gesellschaftsvermögen
§ 157Firma
§ 158Jahresbericht
§ 159Abschlussprüfung
§ 159aFeststellung des Jahresabschlusses
§ 160Offenlegung und Vorlage von Berichten
§ 161Auflösung und Liquidation
Kapitel 2PublikumsinvestmentvermögenAbschnitt 1Allgemeine Vorschriften für
offene Publikumsinvestmentvermögen
Unterabschnitt 1Allgemeines
§ 162Anlagebedingungen
§ 163Genehmigung der Anlagebedingungen
§ 164Erstellung von Verkaufsprospekt, Basisinformationsblatt und wesentlichen Anlegerinformationen
§ 165Mindestangaben im Verkaufsprospekt
§ 166Inhalt, Form und Gestaltung der wesentlichen Anlegerinformationen; Verordnungsermächtigung
§ 167Information mittels eines dauerhaften Datenträgers
§ 168Bewertung; Verordnungsermächtigung
§ 169Bewertungsverfahren
§ 170Veröffentlichung des Ausgabe- und Rücknahmepreises und des Nettoinventarwertes
Unterabschnitt 2Master-Feeder-Strukturen
§ 171Genehmigung des Feederfonds
§ 172Besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften
§ 173Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht
§ 174Anlagegrenzen, Anlagebeschränkungen, Aussetzung der Anteile
§ 175Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen
§ 176Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle
§ 177Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
§ 178Abwicklung eines Masterfonds
§ 179Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds
§ 180Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds
Unterabschnitt 3Verschmelzung von
offenen Publikumsinvestmentvermögen
§ 181Gegenstand der Verschmelzung; Verschmelzungsarten
§ 182Genehmigung der Verschmelzung
§ 183Verschmelzung eines EU-OGAW auf ein OGAW-Sondervermögen
§ 184Verschmelzungsplan
§ 185Prüfung der Verschmelzung; Verordnungsermächtigung
§ 186Verschmelzungsinformationen
§ 187Rechte der Anleger
§ 188Kosten der Verschmelzung
§ 189Wirksamwerden der Verschmelzung
§ 190Rechtsfolgen der Verschmelzung
§ 191Verschmelzung mit Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
Abschnitt 2Investmentvermögen
gemäß der OGAW-Richtlinie
§ 192Zulässige Vermögensgegenstände
§ 193Wertpapiere
§ 194Geldmarktinstrumente
§ 195Bankguthaben
§ 196Investmentanteile
§ 197Gesamtgrenze; Derivate; Verordnungsermächtigung
§ 198Sonstige Anlageinstrumente
§ 199Kreditaufnahme
§ 200Wertpapier-Darlehen, Sicherheiten
§ 201Wertpapier-Darlehensvertrag
§ 202Organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme
§ 203Pensionsgeschäfte
§ 204Verweisung; Verordnungsermächtigung
§ 205Leerverkäufe
§ 206Emittentengrenzen
§ 207Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen
§ 208Erweiterte Anlagegrenzen
§ 209Wertpapierindex-OGAW
§ 210Emittentenbezogene Anlagegrenzen
§ 211Überschreiten von Anlagegrenzen
§ 212Bewerter; Häufigkeit der Bewertung und Berechnung
§ 213Umwandlung von inländischen OGAW
Abschnitt 3Offene inländische Publikums-AIFUnterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften
für offene inländische Publikums-AIF
§ 214Risikomischung, Arten
§ 215Begrenzung von Leverage durch die Bundesanstalt
§ 216Bewerter
§ 217Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung
Unterabschnitt 2Gemischte Investmentvermögen
§ 218Gemischte Investmentvermögen
§ 219Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
Unterabschnitt 3Sonstige Investmentvermögen
§ 220Sonstige Investmentvermögen
§ 221Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme
§ 222Mikrofinanzinstitute
§ 223Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien
§ 224Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen
Unterabschnitt 4Dach-Hedgefonds
§ 225Dach-Hedgefonds
§ 226Auskunftsrecht der Bundesanstalt
§ 227Rücknahme
§ 228Verkaufsprospekt
§ 229Anlagebedingungen
Unterabschnitt 5Immobilien-Sondervermögen
§ 230Immobilien-Sondervermögen
§ 231Zulässige Vermögensgegenstände; Anlagegrenzen
§ 232Erbbaurechtsbestellung
§ 233Vermögensgegenstände in Drittstaaten; Währungsrisiko
§ 234Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften
§ 235Anforderungen an die Immobilien-Gesellschaften
§ 236Erwerb der Beteiligung; Wertermittlung durch Abschlussprüfer
§ 237Umfang der Beteiligung; Anlagegrenzen
§ 238Beteiligungen von Immobilien-Gesellschaften an Immobilien-Gesellschaften
§ 239Verbot und Einschränkung von Erwerb und Veräußerung
§ 240Darlehensgewährung an Immobilien-Gesellschaften
§ 241Zahlungen, Überwachung durch die Verwahrstelle
§ 242Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts
§ 243Risikomischung
§ 244Anlaufzeit
§ 245Treuhandverhältnis
§ 246Verfügungsbeschränkung
§ 247Vermögensaufstellung
§ 248Sonderregeln für die Bewertung
§ 249Sonderregeln für das Bewertungsverfahren
§ 250Sonderregeln für den Bewerter
§ 251Sonderregeln für die Häufigkeit der Bewertung
§ 252Ertragsverwendung
§ 253Liquiditätsvorschriften
§ 254Kreditaufnahme
§ 255Sonderregeln für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
§ 256Zusätzliche Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen
§ 257Aussetzung der Rücknahme
§ 258Aussetzung nach Kündigung
§ 259Beschlüsse der Anleger
§ 260Veräußerung und Belastung von Vermögensgegenständen
Unterabschnitt 6Infrastruktur-Sondervermögen
§ 260aInfrastruktur-Sondervermögen
§ 260bZulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
§ 260cRücknahme von Anteilen
§ 260dAngaben im Verkaufsprospekt und den Anlagebedingungen
Abschnitt 4Geschlossene inländische Publikums-AIFUnterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften
§ 261Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
§ 262Risikomischung
§ 263Beschränkung von Leverage und Belastung
§ 264Verfügungsbeschränkung
§ 265Leerverkäufe
§ 266Anlagebedingungen
§ 267Genehmigung der Anlagebedingungen
§ 268Erstellung von Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt
§ 269Mindestangaben im Verkaufsprospekt
§ 270(aufgehoben)
§ 271Bewertung, Bewertungsverfahren, Bewerter
§ 272Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung
Unterabschnitt 2Geschlossene Master-Feeder-Strukturen
§ 272aGenehmigung des geschlossenen Feederfonds; besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften
§ 272bVerkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht
§ 272cAnlagegrenzen, Anlagebeschränkungen
§ 272dVereinbarungen bei geschlossenen Master-Feeder-Strukturen
§ 272ePflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle
§ 272fMitteilungspflichten der Bundesanstalt
§ 272gAbwicklung eines geschlossenen Masterfonds
§ 272hÄnderung des geschlossenen Masterfonds
Kapitel 3Inländische Spezial-AIFAbschnitt 1Allgemeine Vorschriften
für inländische Spezial-AIF
§ 273Anlagebedingungen
§ 274Begrenzung von Leverage
§ 275Belastung
§ 276Leerverkäufe
§ 277Übertragung von Anteilen oder Aktien
§ 277aMaster-Feeder-Strukturen
Abschnitt 2Vorschriften für
offene inländische Spezial-AIF
Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften
für offene inländische Spezial-AIF
§ 278Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter
§ 279Häufigkeit der Bewertung, Offenlegung
§ 280(aufgehoben)
§ 281Verschmelzung
Unterabschnitt 2Besondere Vorschriften für
allgemeine offene inländische Spezial-AIF
§ 282Anlageobjekte, Anlagegrenzen
Unterabschnitt 3Besondere Vorschriften für Hedgefonds
§ 283Hedgefonds
Unterabschnitt 4Besondere Vorschriften für offene
inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen
§ 284Anlagebedingungen, Anlagegrenzen
Abschnitt 3Vorschriften für
geschlossene inländische Spezial-AIFUnterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften für
geschlossene inländische Spezial-AIF
§ 285Anlageobjekte
§ 286Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter; Häufigkeit der Bewertung
Unterabschnitt 2Besondere Vorschriften für AIF,
die die Kontrolle über nicht börsennotierte
Unternehmen und Emittenten erlangen
§ 287Geltungsbereich
§ 288Erlangen von Kontrolle
§ 289Mitteilungspflichten
§ 290Offenlegungspflicht bei Erlangen der Kontrolle
§ 291Besondere Vorschriften hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts
§ 292Zerschlagen von Unternehmen
Abschnitt 4Besondere Vorschriften
für Entwicklungsförderungsfonds
§ 292aEntwicklungsförderungsfonds
§ 292bLiquiditäts- und Absicherungsanlagen
§ 292cAußerordentliche Kündigung
Kapitel 4Vorschriften für den Vertrieb
und den Erwerb von Investmentvermögen
Abschnitt 1Vorschriften für den Vertrieb und
den Erwerb von Investmentvermögen
Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften für den
Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
§ 293Allgemeine Vorschriften
§ 294Auf den Vertrieb und den Erwerb von OGAW anwendbare Vorschriften
§ 295Auf den Vertrieb und den Erwerb von AIF anwendbare Vorschriften
§ 295aWiderruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im Inland
§ 295bInformationspflichten nach Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im Inland
§ 296Vereinbarungen mit Drittstaaten zur OGAW-Konformität
Unterabschnitt 2Vorschriften für den Vertrieb und den
Erwerb von AIF in Bezug auf Privatanleger
und für den Vertrieb und den Erwerb von OGAW
§ 297Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten
§ 298Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-OGAW
§ 299Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-AIF und ausländische AIF
§ 300Zusätzliche Informationspflichten bei AIF
§ 301(aufgehoben)
§ 302Werbung
§ 303Maßgebliche Sprachfassung
§ 304Kostenvorausbelastung
§ 305Widerrufsrecht
§ 306Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen
§ 306aEinrichtung beim Vertrieb an Privatanleger
Unterabschnitt 3Vorschriften für den Vertrieb
und den Erwerb von AIF in Bezug auf
semiprofessionelle und professionelle Anleger
§ 306bPre-Marketing durch eine AIF-Verwaltungsgesellschaft
§ 307Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung
§ 308Sonstige Informationspflichten
Abschnitt 2Vertriebsanzeige und
Vertriebsuntersagung für OGAW
Unterabschnitt 1Anzeigeverfahren beim
Vertrieb von EU-OGAW im Inland
§ 309Pflichten beim Vertrieb von EU-OGAW im Inland
§ 310Anzeige zum Vertrieb von EU-OGAW im Inland
§ 311Untersagung des Vertriebs von EU-OGAW
Unterabschnitt 2Anzeigeverfahren für den
Vertrieb von inländischen OGAW in
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 312Anzeigepflicht
§ 313Veröffentlichungspflichten
§ 313aWiderruf des Vertriebs von OGAW in anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Abschnitt 3Anzeige, Einstellung
und Untersagung des Vertriebs von AIF
§ 314Untersagung des Vertriebs
§ 315Einstellung des Vertriebs von AIF
Unterabschnitt 1Anzeigeverfahren für den Vertrieb
von Publikums-AIF, von EU-AIF oder von
ausländischen AIF an Privatanleger im Inland
§ 316Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von inländischen Publikums-AIF im Inland
§ 317Zulässigkeit des Vertriebs von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
§ 318Verkaufsprospekt beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
§ 319Vertretung der Gesellschaft, Gerichtsstand beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
§ 320Anzeigepflicht beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger im Inland
Unterabschnitt 2Anzeigeverfahren für den
Vertrieb von AIF an semiprofessionelle
Anleger und professionelle Anleger im Inland
§ 321Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 322Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 323Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 324Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 325Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 326Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 327Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 328Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 329Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, oder ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 330Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten ausländischen AIF oder EU-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 330aAnzeigepflicht von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften, die die Bedingungen nach Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU erfüllen, beim beabsichtigten Vertrieb von AIF an professionelle und semiprofessionelle Anleger im Inland
Unterabschnitt 3Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF
an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union und in anderen Vertragsstaaten
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 331Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von EU-AIF oder inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 331aWiderruf des Vertriebs von EU-AIF oder inländischen AIF in anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 332Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 333Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 334Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim Vertrieb von ausländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 335Bescheinigung der Bundesanstalt
Unterabschnitt 4Verweis und Ersuchen für den Vertrieb von
AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger
§ 336Verweise und Ersuchen nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
Kapitel 5Europäische Risikokapitalfonds
§ 337Europäische Risikokapitalfonds
Kapitel 6Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
§ 338Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
Kapitel 7Europäische langfristige Investmentfonds
§ 338aEuropäische langfristige Investmentfonds
Kapitel 8Geldmarktfonds
§ 338bGeldmarktfonds
Kapitel 9Paneuropäisches
Privates Pensionsprodukt (PEPP)
§ 338cAnzuwendende Vorschriften
Kapitel 10Straf-, Bußgeld- und ÜbergangsvorschriftenAbschnitt 1Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 339Strafvorschriften
§ 340Bußgeldvorschriften
§ 341Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
§ 341aBekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbar gewordenen Bußgeldentscheidungen
§ 342Beschwerdeverfahren
Abschnitt 2ÜbergangsvorschriftenUnterabschnitt 1Allgemeine Übergangsvorschriften
für AIF-Verwaltungsgesellschaften
§ 343Übergangsvorschriften für inländische und EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften
§ 344Übergangsvorschriften für ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften und für andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 344a(weggefallen)
Unterabschnitt 2Besondere Übergangsvorschriften für offene AIF und
für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten
§ 345Übergangsvorschriften für offene AIF und AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren
§ 346Besondere Übergangsvorschriften für Immobilien-Sondervermögen
§ 347Besondere Übergangsvorschriften für Altersvorsorge-Sondervermögen
§ 348Besondere Übergangsvorschriften für Gemischte Sondervermögen und Gemischte Investmentaktiengesellschaften
§ 349Besondere Übergangsvorschriften für Sonstige Sondervermögen und Sonstige Investmentaktiengesellschaften
§ 350Besondere Übergangsvorschriften für Hedgefonds und offene Spezial-AIF
§ 351Übergangsvorschriften für offene AIF und für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die nicht bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren
§ 352Übergangsvorschrift zu § 127 des Investmentgesetzes
Unterabschnitt 3Besondere Übergangsvorschriften
für AIF-Verwaltungsgesellschaften,
die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF
§ 352aDefinition von geschlossenen AIF im Sinne von § 353
§ 353Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF
§ 353aÜbergangsvorschriften zu den §§ 261, 262 und 263
§ 353bÜbergangsvorschriften zu § 285 Absatz 3
§ 354Übergangsvorschrift zu § 342 Absatz 3
Unterabschnitt 4Übergangsvorschriften für
OGAW-Verwaltungsgesellschaften und OGAW
§ 355Übergangsvorschriften für OGAW-Verwaltungsgesellschaften und OGAW
Unterabschnitt 5Sonstige Übergangsvorschriften
§ 356Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 357Übergangsvorschrift zu § 100a
§ 358Übergangsvorschriften zu § 95 Absatz 2 und § 97 Absatz 1
§ 359Übergangsvorschrift zu § 26 Absatz 7 Satz 3, § 82 Absatz 6 Satz 2 und § 85 Absatz 5 Satz 4
§ 360Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
§ 361Übergangsvorschriften zu § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3
§ 362Übergangsvorschrift zum Fondsstandortgesetz
§ 363Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
§ 364Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie

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