Artikel 12 VO (EU) 2014/510
Delegierte Befugnisse
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 42 in Bezug auf folgende Aspekte delegierte Rechtsakte zu erlassen:
- a)
- Erstellung eines Verzeichnisses derjenigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus Anhang V, die als für die Herstellung der landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse verwendet gelten sollen, auf Grundlage der in Artikel 11 Absatz 2 genannten Auswahlkriterien;
- b)
- Festlegung der äquivalenten Mengen und der Umrechnungsverfahren nach Artikel 11 Absatz 3;
- c)
- die notwendigen Elemente zur Berechnung des ermäßigten Agrarteilbetrags und der ermäßigten Zusatzzölle auf Zucker und Mehl sowie die Festlegung der Berechnungsmethoden;
- d)
- die geringfügigen Beträge, unterhalb derer die ermäßigten Agrarteilbeträge und die Zusatzzölle für Zucker und Mehl null betragen.
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