VO (EU) 2021/1698
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1698 der Kommission vom 13. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Verfahrensvorschriften für die Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die für die Durchführung von Kontrollen von als ökologisch/biologisch zertifizierten Unternehmern und Unternehmergruppen und ökologischen/biologischen Erzeugnissen in Drittländern zuständig sind, und durch Vorschriften über deren Überwachung sowie über die Kontrollen und sonstigen Maßnahmen, die von diesen Kontrollbehörden und Kontrollstellen durchgeführt werden
Informationen
Ausfertigungsdatum13.01.2021
FundstelleAbl. 2021/L 336
Alle Normen
- KAPITEL IVERFAHRENSVORSCHRIFTEN FÜR DIE ANERKENNUNG VON KONTROLLBEHÖRDEN UND KONTROLLSTELLEN
- KAPITEL IIÜBERWACHUNG DER KONTROLLBEHÖRDEN UND KONTROLLSTELLEN DURCH DIE KOMMISSION
- KAPITEL IIIKONTROLLEN BEI UNTERNEHMERN UND UNTERNEHMERGRUPPEN DURCH DIE KONTROLLBEHÖRDEN UND KONTROLLSTELLEN
- KAPITEL IVWEITERE VON DEN KONTROLLBEHÖRDEN UND KONTROLLSTELLEN DURCHZUFÜHRENDE MAßNAHMEN
- KAPITEL VAUSNAHMEN VON DER VERORDNUNG (EU) 2018/848 IN KATASTROPHENFÄLLEN
- KAPITEL VIALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN