AGVO (VO (EU) 2014/651)
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Informationen
Ausfertigungsdatum17.01.2014
FundstelleAbl. 2014/L 187
Alle Normen
- KAPITEL IGEMEINSAME BESTIMMUNGEN
- KAPITEL IIMONITORING
- KAPITEL IIIBESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR EINZELNE BEIHILFEGRUPPEN
- ABSCHNITT 1Regionalbeihilfen
- Unterabschnitt ARegionale Investitionsbeihilfen und regionale Betriebsbeihilfen
- Unterabschnitt BStadtentwicklungsbeihilfen
- ABSCHNITT 2Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- ABSCHNITT 2ABeihilfen für die europäische territoriale Zusammenarbeit
- ABSCHNITT 3Beihilfen zur Erschließung von KMU-Finanzierungen
- ABSCHNITT 4Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation
- ABSCHNITT 5Ausbildungsbeihilfen
- ABSCHNITT 6Beihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen
- ABSCHNITT 7Umweltschutzbeihilfen
- ABSCHNITT 8Beihilfen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen
- ABSCHNITT 9Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener Gebiete
- ABSCHNITT 10Beihilfen für Breitbandinfrastrukturen
- ABSCHNITT 11Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes
- ABSCHNITT 12Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen
- ABSCHNITT 13Beihilfen für lokale Infrastrukturen
- ABSCHNITT 14Beihilfen für Regionalflughäfen
- ABSCHNITT 15Beihilfen für Häfen
- ABSCHNITT 16Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds „InvestEU” unterstützten Finanzprodukten
- KAPITEL IVSCHLUSSBESTIMMUNGEN