Artikel 6 VO (EU) 2013/1303
Einhaltung von Unionsrecht und nationalem Recht
Die aus den ESI-Fonds geförderten Vorhaben müssen dem Unionsrecht und dem in Bezug auf dessen Umsetzung einschlägigen nationalen Recht (im Folgenden "anwendbares Recht") entsprechen.
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