Artikel 1 VO (EU) 2023/1773
Gegenstand
Diese Verordnung enthält die Vorschriften über die in Artikel 35 der Verordnung (EU) 2023/956 vorgesehenen Berichtspflichten für Waren, die in Anhang I zur genannten Verordnung aufgelistet sind und im Übergangszeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 ( „Übergangszeitraum” ) in das Zollgebiet der Union eingeführt werden.
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