GGV (VO (EG) 2002/6)
Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Informationen
Ausfertigungsdatum12.01.2001
FundstelleAbl. 2002/L 003
Alle Normen
- TITEL IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- TITEL IIMATERIELLES GESCHMACKSMUSTERRECHT
- Abschnitt 1Schutzvoraussetzungen
- Abschnitt 2Umfang und Dauer des Schutzes
- Abschnitt 3Recht auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster
- Abschnitt 4Wirkung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters
- Abschnitt 5Nichtigkeit
- TITEL IIIDAS GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTER ALS VERMÖGENSGEGENSTAND
- TITEL IVDIE ANMELDUNG EINES GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTERS
- Abschnitt 1Einreichung der und Anforderungen an die Anmeldung
- Abschnitt 2Priorität
- TITEL VEINTRAGUNGSVERFAHREN
- TITEL VIVERZICHT AUF DAS EINGETRAGENE GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTER UND NICHTIGKEIT
- TITEL VIIBESCHWERDEN
- TITEL VIIIVERFAHREN VOR DEM AMT
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Kosten
- Abschnitt 3Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden der Mitgliedstaaten
- 4. AbschnittVertretung
- TITEL IXZUSTÄNDIGKEIT UND VERFAHREN FÜR KLAGEN, DIE GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTER BETREFFEN
- Abschnitt 1Zuständigkeit und Vollstreckung
- Abschnitt 2Streitigkeiten über die Verletzung und Rechtsgültigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmuster
- Abschnitt 3Sonstige Streitigkeiten über Gemeinschaftsgeschmacksmuster
- TITEL XAUSWIRKUNGEN AUF DAS RECHT DER MITGLIEDSTAATEN
- TITEL XIERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN ZUM AMT
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Verfahren
- TITEL XIaINTERNATIONALE EINTRAGUNG VON MUSTERN UND MODELLEN
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Internationale Eintragungen, in denen die Europäische Gemeinschaft benannt ist
- TITEL XIISCHLUSSBESTIMMUNGEN