ANHANG XXIV VO (EG) 2004/1973
Gemeinsame Methode zur Berechnung der Olivenhainfläche in GIS-ha
Die gemeinsame Methode basiert auf einem Algorithmus(1), bei dem die Olivenhainfläche anhand des Standorts der beihilfefähigen Ölbäume durch automatische Datenverarbeitung mit Hilfe des GIS (geografisches Informationssystem) ermittelt wird.- 1.
- DEFINITIONEN
Im Sinne dieses Anhangs gelten folgende Definitionen:- a)
- „Ölbaumparzelle” : eine zusammenhängende Fläche, die mit einer Gruppe von im Ertrag stehenden beihilfefähigen Ölbäumen bestanden ist, deren jeweils benachbarter beihilfefähiger Ölbaum in einer festgelegten Höchstentfernung steht;
- b)
- „beihilfefähiger Ölbaum” : ein vor dem 1. Mai 1998, bzw. in Zypern und Malta vor dem 31. Dezember 2001 gepflanzter Ölbaum, ein als Ersatz angepflanzter Ölbaum oder ein Ölbaum, der im Rahmen eines von der Kommission genehmigten Programms gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1638/98 angepflanzt wurde und im GIS registriert ist;
Für die Berechnung der Hektarzahl der beihilfefähigen Fläche gemäß Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (Nutzung der Zahlungsansprüche) kommt jedoch jeder angepflanzte Ölbaum in Betracht.
- c)
- „einzeln stehender beihilfefähiger Ölbaum” : im Ertrag stehender beihilfefähiger Ölbaum, der nicht die Bedingungen für Ölbaumgruppen auf Ölbaumparzellen erfüllt;
- d)
- „im Ertrag stehender beihilfefähiger Ölbaum” : ein als Kulturart eingestufter, lebender, an seinem Dauerstandort angepflanzter Ölbaum, unabhängig von seinem Zustand, der gegebenenfalls mehrere Stämme aufweist, die an der Basis nicht mehr als zwei Meter entfernt sind.
- 2.
- SCHRITTE DES ALGORITHMUS FÜR DIE OLIVENHAINBEIHILFE
1. Schritt: Nachbarschaftsanalyse
Der Parameter für die Nachbarschaftsanalyse (P1) gibt den Höchstabstand zwischen benachbarten beihilfefähigen Ölbäumen an und ist somit die Größe, die bestimmt, ob die Ölbäume einzeln stehen oder ob sie zu ein und derselben Ölbaumparzelle gehören. P1 ist der Radius, der um einen beihilfefähigen Ölbaum herum einen Kreis beschreibt, in dem sich andere beihilfefähige Ölbäume befinden müssen, um demselben „Ölbaumperimeter” zugerechnet zu werden. P1 ist auf 20 m festgesetzt, was für die meisten Regionen einen agronomischen Höchstwert darstellt. In einigen vom Mitgliedstaat zu bestimmenden Gebieten mit extensivem Olivenanbau, wo der durchschnittliche Pflanzabstand mehr als 20 m beträgt, kann der Mitgliedstaat beschließen, P1 auf das Zweifache des durchschnittlichen Pflanzabstands in der Region festzulegen. In diesem Fall bewahrt der Mitgliedstaat die Unterlagen über die Anwendung dieser Ausnahmeregelung auf. Die zu einem Olivenhain gehörenden beihilfefähigen Ölbäume, die in einem größeren Abstand als P1 stehen, gelten als einzeln stehende beihilfefähige Ölbäume. Zunächst wird durch Anwendung des Parameters P1 die Nähe der beihilfefähigen Ölbäume zueinander bestimmt. Um alle Punkte (Baryzentren der Ölbäume) werden Puffer gelegt. Die so entstandenen Polygone werden zusammengefasst, und dann wird durch Untersuchung der Größe dieser Polygone ermittelt, welche beihilfefähigen Ölbäume einzeln stehen.2. Schritt: Zuweisung einer Standardfläche für die einzeln stehenden beihilfefähigen Ölbäume
Nach Anwendung von P1 werden die beihilfefähigen Ölbäume in zwei Klassen unterteilt:- —
-
zu einem Ölbaumperimeter gehörende beihilfefähige Ölbäume,
- —
einzeln stehende Ölbäume.
3. Schritt: Anwendung des Innenpuffers P3
Dem Ölbaumperimeter muss eine Fläche zugewiesen und es muss ein Polygon bestimmt werden, das die Form des Olivenhains wiedergibt. Zunächst wird ein Liniennetz gezeichnet, das alle beihilfefähigen Ölbäume der Gruppe miteinander verbindet, die näher als im Abstand P1 zueinander stehen. Anschließend wird jede dieser Linien mit einer als „Innenpuffer” bezeichneten Fläche überlagert. Der Innenpuffer ist definiert als eine Reihe von Punkten, die nicht weiter als in einer bestimmten Entfernung (Innenpufferbreite) zu den Netzlinien liegen. Um zu verhindern, dass in einem gleichförmigen Olivenhain Inseln entstehen, die als „nicht mit Ölbäumen bepflanzt” eingestuft würden, muss die Innenpufferbreite der Hälfte des Abstands P1 entsprechen. Durch die Kombination aller Innenpuffer erhält man eine erste Annäherung an die der Ölbaumgruppe zuzuweisenden Fläche, d h. die Fläche des Olivenhains.4. Schritt: Anwendung des Außenpuffers P4
Die endgültige Fläche des Olivenhains und die endgültige Form des Polygons, die diese Fläche wiedergibt, werden durch Anwendung eines zweiten Puffers, des Außenpuffers, bestimmt. Ein Außenpuffer wird an der Außenseite des Netzes der Linien angelegt, die alle beihilfefähigen Ölbäume am Rand des Olivenhains miteinander verbinden. Der Außenpuffer besteht aus einer Reihe von Punkten, die nicht weiter als in einer bestimmten Entfernung (Außenpufferbreite) zur Grenzlinie des Netzes liegen. Der Außenpuffer wird nur auf der Außenseite der Grenzlinie des Netzes erstellt, während auf der Innenseite weiterhin mit dem Innenpuffer gearbeitet wird. Der Außenpuffer entspricht der Hälfte des durchschnittlichen Pflanzabstands in der Ölbaumparzelle (δ) bei einem Mindestabstand von 2,5 m. Dieser durchschnittliche Abstand zwischen den beihilfefähigen Ölbäumen wird mit Hilfe der folgenden Formel berechnet: Durchschnittlicher Pflanzabstand- —
-
Der erste durchschnittliche Pflanzabstand δ1 wird anhand der Fläche (A1) berechnet, die man erhält, wenn nur P3 (Innenpuffer) angewendet wird.
- —
Dann wird eine neue Fläche A2 durch Anwendung von δ2 = δ1/2 als Außenpuffer berechnet.
- —
Auf diese Weise erhält man An, wenn die Differenz zwischen An-1 und An nur noch unwesentlich ist.
5. Schritt: Bestimmung der Ölbaumfläche
- — Schritt 5a:
Bestimmung des Voronoï-Polygons
Die Innen- und Außenpuffer (P3 und P4) werden kombiniert, um das Endergebnis zu ermitteln. Das Ergebnis ist eine grafische Schicht, deren Größen (Ölbaumperimeter und Ölbaumfläche) in der GIS-Datenbank für den Olivenanbau erfasst werden müssen.
Das Ergebnis kann in Voronoï-Polygone umgewandelt werden, die jedem beihilfefähigen Ölbaum eine Fläche zuweisen. Ein Voronoï-Polygon ist definiert als „ein Polygon, dessen Fläche aus der Menge aller Punkte in der Ebene besteht, die näher zu einem bestimmten Punkt des Netzes sind als zu allen anderen Punkten” .
- — Schritt 5b:
Ausschließen der Teile, die außerhalb der Referenzparzelle liegen
Zunächst werden die Umrisse der Ölbaumperimeter über die der Referenzparzellen gelegt.
Anschließend werden die Teile der Ölbaumperimeter, die außerhalb der Referenzparzelle liegen, weggelassen.
- — Schritt 5c:
Einbeziehung der Inseln mit einer Fläche von weniger als 100 m2
Eine Toleranz in Form eines Schwellenwertes für die Größe der Inseln (d. h. Parzellenteile, die nach Anwendung der Methode als nicht mit beihilfefähigen Ölbäumen bepflanzte Flächen angesehen werden) ist vorzugeben, damit keine Inseln von unscheinbarer Größe entstehen. Alle Inseln von weniger als 100 m2 können zur Fläche zugerechnet werden. Die zu berücksichtigenden Inseln sind
- —
-
die „internen Inseln” (innerhalb des mit OLIAREA generierten Ölbaumperimeters), die sich aus der Anwendung der Parameter P1 und P3 ergeben;
- —
die „externen Inseln” (innerhalb der Referenzparzelle, jedoch außerhalb der Ölbaumparzelle), die sich aus der Anwendung von P4 und der Verschneidung der Referenzparzellen und der Ölbaumperimeter ergeben.
6. Schritt: Ausschluss der nicht beihilfefähigen Ölbäume
Für den Fall, dass nichtbeihilfefähige Ölbäume auf der Ölbaumparzelle stehen, wird die nach Schritt 5 ermittelte Fläche mit der Anzahl der beihilfefähigen Ölbäume multipliziert und durch die Gesamtanzahl der Ölbäume auf der Parzelle geteilt. Die so berechnete Fläche ist die Ölbaumfläche, die für die Olivenhainbeihilfe in Betracht kommt.- 3.
- SCHRITTE DES ALGORITHMUS FÜR DIE BETRIEBSPRÄMIENREGELUNG
Zur Ermittlung der für die Anwendung von Artikel 43 Absatz 1 und Anhang VII Buchstabe H der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (Berechnung der Zahlungsansprüche) zu berücksichtigenden Hektarzahl werden die Schritte 1 bis 5 des oben beschriebenen Algorithmus angewendet, Schritt 6 dagegen nicht. Die in Schritt 2 vorgesehene Fläche der einzeln stehenden Olivenbäume muss jedoch nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall können die Mitgliedstaaten nach Schritt 5 beschließen, in die Ölbaumfläche die Inseln von mehr als 100 m2 einzubeziehen, die aus landwirtschaftlichen Flächen bestehen, für die im Bezugszeitraum kein Anspruch auf die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1782//2003 aufgeführten Direktzahlungen bestand, mit Ausnahme der für Dauerkulturen und Wälder genutzten Flächen. Wird diese Regelung gewählt, so gilt sie für alle Landwirte in dem betreffenden Mitgliedstaat. Die Mitgliedstaaten führen im Oliven-GIS Aufzeichnungen über diese Abweichungsregelung und die durchgeführten Kontrollen. Von den Mitgliedstaaten, deren System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 das geografische Informationssystem für den Olivenanbau umfasst, wird bei der Berechnung der Hektarzahl der beihilfefähigen Fläche gemäß Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (Nutzung der Zahlungsansprüche) auf dieselbe Weise vorgegangen.- 4.
- UMSETZUNG
Die Mitgliedstaaten übernehmen diesen Algorithmus als Funktionalität in ihr Oliven-GIS und passen ihn dabei an ihr eigenes Informatiksystem an. Die Ergebnisse der einzelnen Schritte des Algorithmus müssen für jede Parzelle im Oliven-GIS erfasst werden.Fußnote(n):
- (1)
Von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission ausgearbeitete Methode mit der Bezeichnung OLIAREA.
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