Artikel 22a VO (EG, Euratom) 2002/2342
Wirksamkeit und Effizienz der internen Kontrolle (Artikel 28a Absatz 1 der Haushaltsordnung)
(1) Eine wirksame interne Kontrolle beruht auf bewährten internationalen Vorgehensweisen und weist insbesondere folgende Merkmale auf:
- a)
- Aufgabentrennung;
- b)
- eine angemessene Risikomanagement- und Kontrollstrategie, die auch Kontrollen bei den Empfängern vorsieht;
- c)
- Vermeidung von Interessenkonflikten;
- d)
- angemessene Prüfpfade und Integrität der gespeicherten Daten;
- e)
- Verfahren zur Leistungsüberwachung und für Folgemaßnahmen betreffend festgestellter Mängel und Ausnahmen bei der internen Kontrolle;
- f)
- regelmäßige Prüfung des Kontrollsystems auf seine reibungslose Funktionsweise.
(2) Eine effiziente interne Kontrolle umfasst Folgendes:
- a)
- Umsetzung einer angemessenen Risikomanagement- und Kontrollstrategie, die mit allen maßgeblichen Akteuren der Kontrollkette abgestimmt werden;
- b)
- Zugänglichkeit der Kontrollergebnisse für alle maßgeblichen Akteure der Kontrollkette;
- c)
- rechtzeitiges Ergreifen von Korrekturmaßnahmen, einschließlich erforderlichenfalls der Verhängung abschreckender Sanktionen;
- d)
- klare, eindeutige Rechtsvorschriften als Grundlage der politischen Maßnahmen;
- e)
- Vermeidung von Mehrfachkontrollen;
- f)
- Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der Kontrollen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.