VO (EU) 2020/689
Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status seuchenfrei für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen
Informationen
Ausfertigungsdatum17.01.2019
FundstelleAbl. 2020/L 174
Alle Normen
- TEIL IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- TEIL IIÜBERWACHUNG, TILGUNGSPROGRAMME, STATUS „SEUCHENFREI”
- KAPITEL 1Überwachung
- Abschnitt 1Gestaltung der Überwachung, Zieltierpopulation und Diagnosemethoden
- Abschnitt 2Bestätigung einer Seuche und Falldefinitionen
- Abschnitt 3Überwachungsprogramm in der Union
- KAPITEL 2Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C bei Landtieren
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Tilgungsprogramme auf der Grundlage der Gewährung des Status „seuchenfrei” auf Betriebsebene
- Abschnitt 3Bestimmungen für Tilgungsprogramme für die Infektion mit RABV
- Abschnitt 4Bestimmungen für Tilgungsprogramme für die Infektion mit BTV
- KAPITEL 3Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C bei Wassertieren
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Anforderungen an Tilgungsprogramme
- KAPITEL 4Der Status „seuchenfrei”
- Abschnitt 1Genehmigung des Status „seuchenfrei” von Mitgliedstaaten und Zonen
- Abschnitt 2Genehmigung des Status „seuchenfrei” für Kompartimente, in denen Tiere aus Aquakultur gehalten werden
- Abschnitt 3Aufrechterhaltung, Aussetzung und Aberkennung des Status „seuchenfrei”
- Abschnitt 4Ausnahmen von der Genehmigung durch die Kommission
- TEIL IIIÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN